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Unwetter-Soforthilfen

Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.

Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.

Freigabevermerk

Stand: 14.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

  07822-8939-0
  07822-8939-12

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr