Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch Einrücken im Gemeindemitteilungsblatt und stehen zusätzlich im Internet zur Verfügung. Sie können im Rathaus Ringsheim, Rathausplatz 1, 77975 Ringsheim, während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden. Außerdem sind sie gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
- Bekanntmachung der Offenlage der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (173,6 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Hauptstraße Nordost“ sowie Örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (269,3 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Leimenfeld II“ - 3. Teiländerung (189,9 KB)
- Anlage zur Satzung Förmliche Abgrenzung Sanierungsgebiet Ortsmitte Nord (270,9 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung; Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Nord" (17,6 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Bebauungsplans „Hauptstraße Nordost“ nach § 3 Abs. 2 BauGB (240,7 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung der 3.Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet „Leimenfeld II“; Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (156,6 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Bebauungsplans "Feuerwehr nach § 3 Abs. 2 BauGB - Verlängerung der Offenlage (267,1 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Bebauungsplans „Feuerwehr“ nach § 3 Abs. 2 BauGB (266,9 KB)
- Öffentlichen Bekanntmachung-Planfeststellungsverfahren 380-kv Daxlanden-Eichstetten, Teilabschnitt B3, Neuried-Meißenheim-Eichstetten (136,4 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan "GE Leimenfeld 3.0 A5" der Gemeinde Ringsheim (Ortenaukreis) (266,1 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Ortsmitte Ost" im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB (326,9 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet "Ortsmitte Ost" (582,8 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Feuerwehr“ (324,6 KB)
Hinweis zu Satzungen
Gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.