Weitgehendes Verbot neuer Ferienwohnungen

In Ringsheim ist es in vielen Gebieten/Bereichen aufgrund verschiedenster Gemeinderatsbeschlüsse und entsprechender Bebauungspläne/Bebauungsplanverfahren mittlerweile verboten, neue Ferienwohnung/en zu eröffnen/zu betreiben. Hierauf weist die Gemeindeverwaltung erneut hin. Insbesondere gilt dies für viele Wohngebiete im Ort.

Gründe hierfür sind fehlende Wohnungen/Mietwohnungen, die Beeinträchtigung von Nachbarn mit Lärm, die Sicherung der Wohnqualität in den Wohngebieten, die Regelung der Tourismusströme sowie Park- und Verkehrsproblematiken.

Sollten Sie eine Ferienwohnung eröffnen/betreiben wollen, erkundigen Sie sich bitte zuvor dringend beim Bauamt der Gemeinde Ringsheim, bauamt@ringsheim.de, ob eine Ferienwohnung auf Ihrem Grundstück überhaupt zulässig ist.
Gleichzeitig ist dann auch eine Gewerbeanmeldung sowie eine Anmeldung zur Übernachtungssteuer, jeweils bei der Gemeinde Ringsheim, nötig.

Ansonsten drohen Ihnen ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren und unnötige Kosten (z.B. durch Möblierung der Wohnung die später nicht mehr genutzt werden kann) was im Vorfeld schon vermieden werden kann.

Ihre
Gemeindeverwaltung Ringsheim

Kontakt

Pascal Weber

Bürgermeister

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim
Telefon 07822 8939 11
Fax 07822 8939 12
Gebäude Rathaus, Obergeschoss
Raum Zimmer 4

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

  07822-8939-0
  07822-8939-12

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr