Bundestagswahl
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Fristen für die Briefwahl verkürzt sein werden. Dies bedeutet, dass der Zeitraum für die Beantragung, den Versand und die Rückgabe der Briefwahlunterlagen sehr kurz sein wird. Nach aktuellem Kenntnisstand werden wir die Stimmzettel erst Anfang Februar erhalten. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt und gezählt wird, bitten wir Sie dringend, die Briefwahl frühzeitig zu beantragen.
Wir empfehlen Ihnen, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort abzuholen und nach dem Ausfüllen ebenfalls direkt wieder am Rathaus einzuwerfen bzw. abzugeben. Dies minimiert das Risiko von Verzögerungen, die durch den Postversand entstehen könnten. Bitte beachten Sie, dass eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht immer gewährleistet werden kann.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen direkt vor Ort auszufüllen. Dies bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Stimme rechtzeitig abgegeben wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
Wichtige Informationen
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlzeit
08:00 bis 18:00 Uhr
Wahlort:
Rathaus, Rathausplatz 1, Erdgeschoss
Was müssen Sie mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis mit.
Antrag auf Briefwahl
Sie können bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr einen Antrag auf Briefwahl stellen.
Im Ausnahmefall (z.B. bei plötzlicher Krankheit) kann die Briefwahl am Samstag, 22.02.2025 bis 12 Uhr und am Sonntag, 23.02.2025 bis 15 Uhr, beantragt werden.
Am Samstag (10:00 bis 12:00 Uhr) bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter 07822/8939-31. Am Wahlsonntag können Briefwahlunterlagen bis 15:00 Uhr im Wahllokal abgeholt werden.
Wenn Sie Briefwahl beantragt haben
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr ankommen. Wenn Sie den Wahlbrief mit der Post versenden, sollten Sie diesen rechtzeitig versenden.
Sie können den Wahlbrief auch in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen oder im Wahllokal direkt abgeben. Der Briefkasten beim Rathaus wird am Sonntag um 18:00 Uhr noch einmal geleert.
Haben Sie die Briefwahlunterlagen nicht bekommen? Dann können Sie noch bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr neue Unterlagen erhalten. Bitte rufen Sie vorher unter 07822/8939-31 an.
Bei plötzlicher Krankheit
Bei plötzlicher Krankheit, können Sie am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Wahlschein im Wahlbüro beantragen und per Briefwahl wählen. Wenn eine dritte Person die Unterlagen abholen möchte, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Öffentlichkeit der Wahl
Die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung der Bundestagswahl am 23.02.2025 (57,8 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (65,7 KB)
- Pressemitteilung, Versicherungsschutz von Wahlhelfenden bei der Bundestagswahl 2025 (166,7 KB)