Sanierungsgebiet Ortsmitte-Nord
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Nord“ sowie die Förderrichtlinien beschlossen.
· Umfassende private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 35 % bezuschusst. Der Zuschuss wird auf max. 40.000 € je Maßnahme begrenzt.
· Das Anbringen oder Erneuern von Fensterklappläden wird zusätzlich zur Hälfte gefördert (Förderquote 35%, max. 50.000€)
· Für historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutende Gebäude insbesondere Kulturdenkmale ist eine Erhöhung der Förderquote auf 50 % und maximal 60.000 €, auf Grundlage einer Einzelfallentscheidung möglich.
· Abbruch- und Abbruchfolgekosten werden mit einer Förderquote von bis zu 90 % erstattet. Eine Erstattung des Substanzverlusts ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bürgerinnen und Bürger, die sich eine umfassende Sanierung Ihres Hauses in der Ortsmitte vorstellen können, können dazu gerne Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Ansprechpartner im Rathaus ist Helena Gutbrod, Tel. 8939-13, gutbrod@ringsheim.de oder der Projektleiter Stadtentwicklung für Ringsheim bei der STEG, Konstantin Schmidt, Tel. 0761-2928137-16, konstantin.schmidt@steg.de.
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Nord" (17,6 KB)
- Satzung über die Änderung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Nord" (59,6 KB)
- Abgrenzungsplan des Sanierungsgebietes (10,435 MB)
- Präsentation der Informationsveranstaltung am 11. Mai 2021 (7,908 MB)
- Ergebnis der Haushaltsbefragung (709,2 KB)