Gemeinderat fasst erneut Beschlüsse zur Steuerung und Begrenzung des Tourismus

Der Tourismus ist ein wachsender und immer wichtigerer Wirtschaftszweig für Ringsheim. Seine Förderung, aber auch gleichzeitig insbesondere seine Steuerung und Begrenzung ist ein Anliegen von Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft.

Steuerungskonzeption Beherbergung 

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung erneut wichtige Beschlüsse dazu gefasst:
 
Anpassung der Übernachtungssteuer
 
Bisher gilt die örtliche Übernachtungssteuer nur für touristische Übernachtungen, nun wird sie auf berufliche/gewerbliche Übernachtungen ausgeweitet. Dies gilt der Steuerung und Begrenzung, gleichzeitig aber auch der Einnahmensteigerung für die Gemeinde, dem Bürokratieabbau sowie der Vereinfachung für die Tourismusbetriebe.
 
Der Steuersatz wird auch weiter 4% des Übernachtungspreises betragen (in der Umgebung werden teils deutlich höhere Steuersätze verlangt) Die Übernachtungssteuer wird ab 01.01.2027 auch auf berufliche Übernachtungen (wie in anderen umliegenden Gemeinden) ausgeweitet (ebenfalls 4% des Übernachtungspreises)
 
„Rückumwandlungs-Prämie“ für genehmigte Ferienwohnungen
 
Der Gemeinderat hat weiter eine „Rückumwandlungs-Prämie“ für genehmigte Ferienwohnungen in bestimmten Gemeindeteilen beschlossen. Ziel ist es, als Anreiz eine freiwillige gemeindliche Prämie an Eigentümer/innen zu bezahlen, wenn diese ihre genehmigte Ferienwohnung in eine dauerhaft vermietete Wohnung „rückumzuwandeln“ und wenn diese Wohnung in einem Gebiet der Gemeinde liegt, das gemäß „Steuerungskonzeption Beherbergung“ nicht für Ferienwohnungen vorgesehen ist. Die Prämie kann bis zu 5.000 Euro betragen.
 
Ausschluss von Ferienwohnungen in weiteren Gebieten
 
In vielen Bereichen der Gemeinde ist die Eröffnung / der Betrieb einer neuen Ferienwohnung / eines Beherbergungsbetriebs derzeit schon ausgeschlossen. Nun ist als weiteres Gebiet hier der Bereich des Bebauungsplans „Unterfeld II“ hinzu gekommen. Immer neue Bereiche kommen Schritt für Schritt auf Basis des „Steuerungskonzepts Beherbergung“ dazu.
 
In anderen Bereichen ist die Eröffnung / der Betrieb von Ferienwohnungen / Beherbergungsbetrieben grundsätzlich erlaubt oder begrenzt erlaubt.
 
Gleichzeitig fördert die Gemeinde aber auch weiter diesen Wirtschaftszweig:
 
Die Gemeinden der Erlebnisregion Europapark haben u.a. für die Gründung und die Arbeit in der neuen Erlebnisregion, der auch Ringsheim angehört und diese mit einem großen Beitrag finanziert, den Tourismuspreis des Landes Baden-Württemberg gewonnen! Eine große Auszeichnung für die kooperative Tourismusarbeit, die die Gemeinden gerne mit den örtlichen Touristikern und den umliegenden Kommunen gemeinsam leisten.
 
Weiter wurde am 01. April 2026 die Erlebnisregion Europapark-CARD gestartet. Sie bietet für Einheimische, aber auch insbesondere für Ihre Gäste enorme Vorteile und Vergünstigungen. Infos dazu: https://erlebnisregion-europaparkcard.de/
 
 

Gemeinde Ringsheim

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