Bürgermeisterwahl
Bürgermeisterwahl am 12. Oktober 2025
Wegen Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Ringsheim notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 12.10.2025.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Eine erforderlich werdende Stichwahl findet statt am Sonntag, dem 26.10.2025.
Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 12.10.2025 (57 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 12.10.2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 26.10.2025 (100,7 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 12.10.2025 (47,7 KB)