Behinderung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.
Vertiefende Informationen
- Beauftragter der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen
- REHADAT - Informationssystem zur Beruflichen Rehabilitation
- talentplus REHADAT - Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung
- Aktion Mensch
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
- Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland
- Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V.
- Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.
- Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.
- Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K.
- Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computerbenutzer
- FernUniversität in Hagen
- Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
- DZB - Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg