Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer "Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.