Weg zu neuen Gewerbegebiet „Leimenfeld 3.0A5“ frei – Bebauungsplan beschlossen
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig den Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet „Leimenfeld 3.0A5“ gefasst.
Rund 3,0 ha neue Gewerbeflächen stehen bald für die Ansiedlung von Betreiben wieder zur Verfügung. Die nötigen Erschließungsarbeiten sind derzeit ausgeschrieben, der Auftrag wird voraussichtlich im März erteilt, möglichst Ende 2025 / Anfang 2026 soll das Gebiet „bezugsbereit“ sein. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde.
Bürgermeister Pascal Weber zu diesem Meilenstein: „Unser Ziel ist es jetzt erneut, attraktive Firmen und Arbeitsplätze nach Ringsheim zu holen. Dies ist im bisherigen Gewerbegebiet z.B. mit gb technology, EMUK, KLS um nur die Größten zu nennen und einigen weiteren kleineren Firmen/Gewerbetreibenden ganz gut gelungen. Derzeit laufen dort weitere Planungen und bald folgen weitere Bauten und Betriebe. Ausdrücklich verzichten wir im neuen Gebiet auf touristische Betriebe wie Hotels, Stellplätze oder Ähnliches, auch wenn dort eine große Nachfrage von dieser Seite besteht. Wir wollen im neuen Gebiet erneut, wie im „Leimenfeld 3.0“, besonders Handwerk, kleinere Produktionsbetriebe und Dienstleister anziehen.“
Das Plangebiet befindet sich dabei in äußerst verkehrsgünstiger Lage zum Autobahn A 5 sowie zur Bundesstraße B 3. Ringsheim ist darüber hinaus ein Nah- und Fernverkehrshalt der Bahn
Die Gemeinde Ringsheim möchte mit der Ausweisung des Gewerbegebietes auch ihrer Funktion als „Siedlungsbereich Gewerbe“ im Regionalplan nachkommen. Dies bedeutet, dass auch die Landesplanung Gewebe in unserer Gemeinde befürwortet. Die städtebauliche Ordnung ist gewährleistet, da die Änderung keinen wesentlichen Einfluss auf den ursprünglichen B-Plan bzw. auf die im Flächennutzungsplan dargestellte städtebauliche Entwicklung hat, zumal die Darstellung der gewerblichen Baufläche beibehalten wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollten daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Bebauung des Plangebietes „GE Leimenfeld 3.0A5" geschaffen werden.