„Rechts vor links in der Hauptstraße“

Die Verwaltung wurde jetzt schon mehrfach angefragt, warum im Zuge der Einführung von „Tempo 30“ in der Hauptstraße auch die Vorfahrtsregelung in „rechts vor links“ verändert wurde.
Gerne informieren wir dazu nochmals:

Der Gemeinderat hätte gerne eine „Vorfahrtsstraße“ dort erhalten. Deshalb wurde über viele Jahre immer wieder der Beschluss zur Einführung von „Tempo 30“ verschoben. Das zuständigen Straßenverkehrsamt hat immer betont, dass dann auch „rechts vor links“ eingeführt werden muss. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften und innerhalb von „gleichberechtigten Straßen“ (Gemeindestraßen) ist nach Straßenverkehrsordnung die Verbindung von „Tempo 30“ und „rechts vor links“ zwingend. Sonst kein „Tempo 30“. Diese rechtliche Haltung wurde auf Nachfrage der Gemeinde dieses Jahr vom Straßenverkehrsamt nochmal deutlich, unmissverständlich und endgültig geäußert. Eine Ausnahme für die Hauptstraße wurde erneut abgelehnt. Auch für die aus Gemeindesicht besonders „unübersichtliche Kreuzung „Kirchstraße/Hauptstraße“. Das Straßenverkehrsamt machte klar, dass es an dieses Recht gebunden ist und hat deshalb auch im Zuge der Beschlussfassung und Umstellung auf „Tempo 30“ „rechts vor links“ angeordnet.
 
„Strecke 30“ (weißes Schild mit rotem Rand und Zahl 30 – hier ist grundsätzlich weiterhin „Vorfahrtsstraße“ erlaubt) als mögliche Alternative gibt es nur auf übergeordneten Straßen (Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen). Deshalb ist z.B. auch die Anordnung von „Strecke 30“ in den „Hauptstraßen der Ortsdurchfahrten“ Rust, Kappel-Grafenhausen und Herbolzheim möglich. Dies würde in Ringsheim aber nur für die „Alte Bundesstraße“ (und die Umgehungsstraße) gelten, diese ist mittlerweile eine Kreisstraße (Umgehungsstraße ist Bundesstraße). Nur dort wäre „Strecke 30“ mit Beibehaltung der Vorfahrtsstraße möglich, nicht auf der Gemeindestraße „Hauptstraße“.
 
Soweit nochmals die rechtliche Erklärung.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, gerade in den ersten Wochen der Veränderung, um besonders vorsichtige und angepasste Fahrweise und Beachtung der neuen Vorfahrtsregelung.
 
Ihre
Gemeindeverwaltung
 
 

(Erstellt am 11. November 2024)

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