Dienstleistungen A-Z

Sie möchten einen Hund an­mel­den, brau­chen einen neuen Rei­se­pass, möchten bauen oder evtl. hei­ra­ten?
Dies und vieles mehr kön­nen Sie bei uns auf dem Rat­haus tun. Nach­ste­hen­de In­for­ma­tio­nen hel­fen Ihnen bei der Ori­en­tie­rung.
Spre­chen Sie uns an, wir sind gern für Sie da!

Service & Dienstleistungs-A-Z  Ihrer Gemeindeverwaltung

Leistungen

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Fristen

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Meldeverordnung Baden-Württemberg

  • § 9 Datenübermittlungen

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen

Freigabevermerk

08.01.2024; Innenministerium Baden-Württemberg

Informationen zu allen Dienstleistungen

Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

  07822-8939-0
  07822-8939-12

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr