Personen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.
Die Ehrung können Sie bei dem Bürgermeisteramt anregen, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.
Eine staatliche Ehrung kann auf folgende Arten erfolgen:
- Verleihung der Rettungsmedaille
- für Rettungen von Menschen aus Lebensgefahr, die mit Gefahr für das eigene Leben verbunden waren
- öffentliche Anerkennung, wenn die Rettung
- unter schwierigen Umständen ohne unmittelbare Gefahr für das eigene Leben geschah oder
- ohne Erfolg geblieben ist
Neben der Ehrung können Lebensretter noch die folgenden Leistungen erhalten:
- einen Geldbetrag als Ehrengabe
- Schadensausgleich für erhebliche Sachschäden
- ein Sachgeschenk (für Personen unter 18 Jahren)
Hinweis: Bei einer Verurteilung des Lebensretters oder der Lebensretterin wegen eines Verbrechens oder Vergehens kann von einer Ehrung abgesehen werden.